Spielverschiebungen

Vorschriften für den Nachwuchsspielbetrieb

VORSCHRIFTEN FÜR DEN NACHWUCHSSPIELBETRIEB
Gültig ab 1.7.2012

In Ergänzung und Änderung der vom International Football Association Board (IFAB), sowie von der FIFA erstellten u. genehmigten Spielregeln und der Bestimmungen des Regulativs und der sonstigen Bestimmungen des ÖFB werden für die Teilnahme von Nachwuchsspielern folgende Vorschriften für den Nachwuchsspielbetrieb getroffen:

I. ABSCHNITT: ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN

§ 1 Einleitung

Der I. Abschnitt enthält Bestimmungen, die für den gesamten Nachwuchsfußball gelten. Der II. und III. Abschnitt enthalten ergänzend dazu Vorschriften für den Jugendfußball und den Kinderfußball.

§ 2 Fairplay

Dem Nachwuchsfußball kommt in dieser Thematik große Bedeutung zu. Es soll nicht nur ein freudvoller und guter Fußball gespielt werden, sondern vor allem ein fairer Fußball. Faires Verhalten der Kinder und Jugendlichen steht im Vordergrund und ist von allen Beteiligten zu forcieren!

§ 3 Nachwuchsspieler

(1) Nachwuchsspieler sind Spieler, die am 1. Jänner des Jahres, in dem der Bewerb beginnt, das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

(2) Unter Nachwuchsspielern werden Jugendspieler (Jahrgänge der Spielklassen U19 bis U13) und Kinder (Jahrgänge der Spielklasse U12 bis U7) verstanden.

(3) Als Nachwuchsspieler gelten sowohl Spieler als auch Spielerinnen.

§ 4 Spielerpass

(1) Dem Schiedsrichter ist vor Spielbeginn auf dem vom verantwortlichen Vereinsfunktionär unterschriebenen Online-Spielbericht Vor- und Zuname jedes Spielers bekannt zu geben. Außerdem sind ihm zur Kontrolle der Personen und Spielberechtigungen die Spielerpässe der nominierten Spieler vorzuweisen. Wird für einen Spieler der Spielerpass nicht beigebracht, dann kann dieser an dem Spiel teilnehmen, wenn er seine Identität durch einen Lichtbildausweis nachweist. In diesem Fall ist der Verein durch den zuständigen Ausschuss seines Verbandes mit einer Ordnungsstrafe zu belegen. Die Spielerpässe sind dem verantwortlichen Funktionär des Spielpartners auf dessen Verlangen vorzuweisen. Auf die Bestimmungen über Spielerpässe wird verwiesen.

(2) Meisterschaftsspielberechtigt sind nur jene Spieler, die vor Beginn eines Spieles in den Online-Spielbericht eingetragen wurden.

§ 5 Spielbetrieb

(1) Der Spielbetrieb im Nachwuchsfußball wird auf regionaler Ebene ausgetragen. Die Landesverbände sind für den Spielbetrieb zuständig und erstellen die Spiel- und Turnierkalender.

(2) Der ÖFB schreibt entsprechend den UEFA-Altersstufen für Nachwuchsfußball die Spielklassen U18, U16, U15, U13, U11, U9, U7 vor. Es steht jedem Landesverband frei, Bewerbe für Zwischenjahrgänge U19, U17, U14, U12, U10, U8, U6 auszuschreiben.

§ 6 Spielberechtigung

Die spielberechtigten Jahrgänge aller Spielklassen werden vom ÖFB jeweils vor Saisonbeginn den Landesverbänden mitgeteilt.

§ 7 Überforderung

(1) Ein Nachwuchsspieler soll an einem Tag nur in einem Wettspiel/Turnier eingesetzt werden.

(2) Falls der Nachwuchsspieler dem Kader einer Auswahlmannschaft des ÖFB oder eines Landesverbandes angehört, darf er an zwei aufeinander folgenden Tagen nur in einem Wettspiel eingesetzt werden.

(3) Kaderspieler einer ÖFB-Auswahl dürfen in Auswahlen der Landesverbände – in Freundschafts-, Probe- und Bewerbsspielen (auch in Erwachsenenmannschaften) – nicht eingesetzt werden. Ausnahmeregelungen trifft der zuständige Nationalteamtrainer.

(4) Für Landesverbände und für Bundesligavereine, die eine Fußballakademie führen, gilt die Regelung, dass alle gemeldeten AKA Spieler der Jahrgänge U18 bzw. U19, die in einem Wettspiel nicht länger als 45 Minuten eingesetzt werden, am darauf folgenden Tag beim Stammverein des Landesverbandes bzw. in der Amateurmannschaft des Bundesligavereins oder im U18-Bewerb die gesamte Spielzeit spielberechtigt sind. Die Torleute sind von dieser Regelung ausgenommen.

(5) Für Landesverbände, die selbst eine Fußballakademie führen, gilt darüber hinaus die Regelung, dass alle gemeldeten AKA Spieler der Jahrgänge U17 und jünger an zwei aufeinander folgenden Tagen in höchstens zwei Wettspielen eingesetzt werden dürfen, wobei die Gesamteinsatzdauer nur die Spieldauer eines U16-Spieles, also 90 Minuten betragen darf. Wurde beim AKA Spieler von der Möglichkeit des Rücktausches (U15) Gebrauch gemacht, so zählt als Einsatzdauer der Beginn des ersten Einsatzes bis zum Ende des letzten Rücktausches. Die Torleute sind von dieser Regelung ausgenommen.

§ 8 ÖFB / LV - Veranstaltungen

(1) Bei Inanspruchnahme eines Spieltermins durch eine ÖFB-Veranstaltung oder Veranstaltung eines Landesverbandes (Teamspiele, Kurse und Probespiele des ÖFB und der Landesverbände) einerseits und einem Vereinsspiel andererseits haben die ÖFB- bzw. Landesverbands-veranstaltungen den Vorzug. Jeder Verein ist verpflichtet, einberufene Spieler zur Verfügung zu stellen. Die Spieler dürfen am Vortag von ÖFB- bzw. Landesverbandsveranstaltungen zu Vereins-spielen nicht herangezogen werden.

(2) Der Verein ist von seinem Pflichtspiel im Nachwuchsbewerb nur dann befreit, wenn am Spieltag mehr als ein Spieler an einer ÖFB- bzw. Landesverbandsveranstaltung teilnehmen. Es bleibt den Landesverbänden überlassen, obige Regelung auch bei Abstellung nur eines Spielers zu beschließen. Dieser Beschluss ist in die Durchführungsbestimmungen aufzunehmen. Diese Befreiung gilt auch dann, wenn bei auswärtigen ÖFB- bzw. Landesverbandsveranstaltungen die Spieler erst am Spieltag in ihre Heimatorte zurückkehren. Unter den gleichen Voraussetzungen ist ein Verein von der Verpflichtung zur Austragung eines Meisterschaftsspieles der ersten Kampfmannschaft, darunter sind auch die Amateurmannschaften der Klubs der Österreichischen Fußball-Bundesliga zu verstehen, befreit, wenn er mehr als einen Nachwuchsspieler abzustellen hat, welche innerhalb der letzten sechs Monate an mindestens drei Pflichtspielen der ersten Kampfmannschaft teilgenommen haben.

§ 9 Spielgemeinschaften

(1) Die Bildung von Spielgemeinschaften ist von den zuständigen Landesverbänden zu genehmigen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  1. Zur regionalen Zusammenarbeit von Vereinen auf dem Gebiet des Nachwuchsfußballs können Vereine beschließen, mit einer gemeinsamen Mannschaft an Nachwuchsbewerben als Spielgemeinschaft teilzunehmen. Ein Verein kann sich an mehreren Spielgemeinschaften beteiligen, pro Altersstufe jedoch höchstens an einer. Wenn in einem altersmäßig gleichen Bewerb zwei oder mehrere Mannschaften derselben Spielgemeinschaft gestellt werden, müssen Kaderlisten für jede der betroffenen Mannschaften vor Beginn der Meisterschaft erstellt werden.
  2. Verträge über Spielgemeinschaften sind auf die Dauer eines Meisterschaftsjahres abzuschließen.
  3. Die Anmeldung einer Spielgemeinschaft zum Spielbetrieb ist gleichzeitig mit der Meldung der an der kommenden Meisterschaft teilnehmenden Mannschaften rechtzeitig bei den Landesverbänden vorzulegen und erfolgt mittels eines von den Landesverbänden aufgelegten Formulars. 
  4. Die Bildung von Spielgemeinschaften zwischen Vereinen verschiedener Landesverbände bedarf der Zustimmung aller beteiligten Landesverbände. Die Gültigkeit einer Spielgemeinschaft beschränkt sich auf den Nachwuchsspielbetrieb jenes Landesverbandes, für den sie gemeldet wurde.

(2) Die Spieler der Vertragspartner einer Spielgemeinschaft sind für jene Nachwuchsmannschaften der Spielgemeinschaft, die im Vertrag angeführt sind, uneingeschränkt spielberechtigt, wenn sie altersmäßig den Bestimmungen entsprechen und einen ordnungsgemäßen Spielerpass vorweisen können. Finden die Spieler in Mannschaften außerhalb der Spielgemeinschaften Verwendung, dann ist die Spielberechtigung nur für jenen Verein gegeben, dessen Name auf dem Spielerpass aufscheint. Zu allen Spielen der Spielgemeinschaft ist der genehmigte Vertrag oder eine Fotokopie mitzubringen und auf Verlangen des Gegners bzw. Schiedsrichters vorzuweisen.

(3) Die Genehmigung einer Spielgemeinschaft kann aus wichtigen Gründen von jedem beteiligten Landesverband widerrufen werden.

§ 10 Cup

Eine Verlängerung der Spieldauer bei unentschiedenem Spielausgang ist im Nachwuchsfußball unzulässig.

§ 11 Strafbestimmungen

Übertretungen der Vorschriften für den Nachwuchsspielbetrieb werden vom Strafausschuss des zuständigen Landesverbandes entsprechend der ÖFB-Rechtspflegeordnung bestraft.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Der veranstaltende Verein ist für eine ordnungsgemäße Organisation des Spieles verantwortlich; er stellt den Matchball und mindestens zwei Reservebälle.

(2) Über alle nicht vorgesehenen Fälle, welche die Organisation des Spielbetriebes im Jugendfußball betreffen, entscheiden die -Landesverbände unter Berücksichtigung der bestehenden Vorschriften endgültig.

II. ABSCHNITT: JUGENDFUSSBALL

§ 13 Spielbetrieb

(1) Folgende Spielklassen zählen zum Jugendfußball: U19, U18, U17, U16, U15, U14, U13.

(2) Die Spiele sind unter Berücksichtigung regionaler Gesichtspunkte im Meisterschaftssystem in Leistungsklassen oder im Playoff--System durchzuführen.

§ 14 Spielberechtigung

(1) In den Spielklassen U15, U14, U13 sind in den Knabenbewerben auch Mädchen – sowohl in reinen Mädchenmannschaften als auch in gemischten Mannschaften – spielberechtigt. Dabei wird in den Spielklassen U13 und U14 zur Förderung des Mädchenfußballs der Stichtag der Mädchen um ein Jahr hinuntergesetzt. (z.B.: U14-Mädchen in U13-Mannschaften, U15-Mädchen in U14-Mannschaften).

(2) Ein Nachwuchsspieler darf nur in seiner und in den beiden nächsthöheren Spielklassen eingesetzt werden (Bsp.: Ein U13-Spieler darf auch in den Spielklassen U14, U15 eingesetzt werden).

(3) Ein U15-Spieler, (bezogen auf den aktuellen Stichtag), darf in seiner und in allen höheren Spielklassen (U16 bis U19) eingesetzt werden.

(4) Nachwuchsspielerinnen, die am Spieltag ihr 14. Lebensjahr vollendet haben, sind in Kampfmannschaften der dritthöchsten sowie der darunter liegenden Leistungsstufen spielberechtigt.

§ 15 Spielleitung

Die Spiele im Jugendfußball sind von Verbandsschiedsrichtern zu leiten.

§ 16 Anzahl der Spieler und Ersatzspieler

(1) Mannschaften im Jugendfußball bestehen aus höchstens sechzehn Spielern, wobei zehn Feldspieler und ein Tormann das Spiel bestreiten. Innerhalb der sechzehn genannten Spieler kann beliebig oft getauscht werden. Rücktausch ist gestattet.

(2) Sinkt die Anzahl der Spieler einer Mannschaft unter sieben, hat der Schiedsrichter das Spiel abzubrechen.

§ 17 Spieldauer und Pause

(1) Spieldauer:
U19, U18, U17, U16: 2 x 45 Minuten
U15, U14: 2 x 40 Minuten
U13: 2 x 35 Minuten

(2) Halbzeitpause: 10 Minuten.

§ 18 Spielfeld

Die Spielfeldgröße beträgt gemäß den „Fußballregeln“, Regel 1 - Das Spielfeld - höchstens 120 m x 90 m und mindestens 90 m x 45 m.

§ 19 Spielregeln

Es gelten die offiziellen FIFA - Spielregeln.

§ 20 Bälle

U19, U18, U17, U16, U15: Ballgröße 5
U14, U13: Ballgröße 4, empfohlen Ballgröße 5 light (bis 350g)

§ 21 Disziplinarmaßnahmen

(1) Zur Hebung der Disziplin ist der Schiedsrichter berechtigt, neben der Ermahnung Spieler mit zeitlich begrenztem Ausschluss (blaue Karte) zu bestrafen. Der Zeitausschluss dauert im Jugendfußball 10 Minuten. Ein solcher Zeitausschluss kann jedoch in einem Wettspiel nur einmal gegenüber einem Spieler verhängt werden. Ein weiterer, einer blauen Karte würdiger Verstoß eines bereits vorübergehend ausgeschlossenen Spielers ist unbedingt mit dauerndem Ausschluss (blau-rote Karte) zu ahnden.

(2) Die blau-rote Karte (Ampelkarte):

  1. Die blau-rote Karte ist nur dann möglich, wenn der betreffende Spieler bereits vorher mit einer blauen Karte verwarnt wurde.
  2. Die blau-rote Karte wird für ein weiteres Vergehen eingesetzt, welches erneut mit einem Zeitausschluss hätte belegt werden müssen. Der Schiedsrichter zeigt diesem Spieler nunmehr erst die blaue Karte, dann die rote Karte. Damit soll deutlich signalisiert werden, dass dieser Feldverweis aufgrund des zweiten verwarnungswürdigen Verstoßes und nicht aufgrund eines Verstoßes erfolgt, der einen sofortigen Ausschluss (rote Karte) zur Folge gehabt hätte.
  3. Die blau-rote Karte bedeutet Spielstrafe, d.h. der Spielerpass wird nach Spielende nicht eingezogen. Der Spieler kann im nächsten Spiel wieder eingesetzt werden.

(3) Unabhängig von § 21 (2) gilt natürlich die rote Karte.

III. ABSCHNITT: KINDERFUSSBALL

§ 22 Spielbetrieb

(1) Folgende Spielklassen zählen zum Kinderfußball: U12, U11, U10, U9, U8, U7, U6.

(2) Der Spielbetrieb in den Spielklassen U12, U11, U10, U9 ist in Form eines Meisterschaftssystems (für U10, U9 auch Turnierform möglich) durchzuführen.

(3) Der Spielbetrieb in den Spielklassen U8, U7, U6 erfolgt in Form von Turnieren und Spielnachmittagen. Um die technische Entwicklung der Kinder zu fördern, sind ergänzend bei derartigen Veranstaltungen Technikparcours anzubieten.

(4) Um die Kinder vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren, sollen die Spiele im Kinderfußball bei vorwiegend trockenem Boden und nicht zu kalter Witterung ausgetragen werden.

(5) Die zehn Leitsätze der Juniorenkommission der UEFA, Grundsatz und allgemeine Zielsetzungen zum Kinderfußball (siehe Anhang) sollen berücksichtigt werden.

§ 23 Spielberechtigung

(1) In allen Spielklassen des Kinderfußballs sind in den Knabenbewerben auch Mädchen – sowohl in reinen Mädchenmannschaften als auch in gemischten Mannschaften – spielberechtigt. Dabei wird zur Förderung des Mädchenfußballs der Stichtag der Mädchen um ein Jahr hinuntergesetzt (z.B. U12-Mädchen in U11-Mannschaften).

(2) Ein Nachwuchsspieler darf nur in seiner und in den beiden nächsthöheren Spielklassen eingesetzt werden (Bsp.: Ein U9-Spieler darf auch in den Spielklassen U10, U11 eingesetzt werden).

§ 24 Spielleitung

(1) Die Spiele der Spielklassen U8, U7, U6 können ohne Schiedsrichter / Spielleiter durchgeführt werden. Die Kinder entscheiden selbst über ein faires Spiel. Trainer und Betreuer begleiten das Spiel an der Seitenlinie und sind für die ordnungsgemäße Abwicklung verantwortlich.

(2) In den übrigen Spielklassen im Kinderfußball sind die Spiele von Schiedsrichtern zu leiten, die aber keine Verbandsschiedsrichter sein müssen.

(3) Die Landesverbände erlassen für die Resultatsübermittlung bzw. Spiel- und Turnierberichte eigene Weisungen.

§ 25 Anzahl der Spieler und Ersatzspieler

(1) Die Spiele der Spielklassen U12, U11 werden im 9er-Fußball gespielt. Mannschaften der Spielklassen U12, U11 bestehen aus höchstens sechzehn Spielern, wobei acht Feldspieler und ein Tormann das Spiel -bestreiten. Innerhalb der sechzehn genannten Spieler kann beliebig oft getauscht werden. Rücktausch ist gestattet. Sinkt die Anzahl der Spieler einer Mannschaft unter sieben (9er-Fußball), hat der Schiedsrichter das Spiel abzubrechen.

(2) Mannschaften der Spielklassen U10 und U9 bestehen aus höchstens sechzehn Spielern, wobei sechs Feldspieler und ein Tormann das Spiel bestreiten. Innerhalb der sechzehn genannten Spieler kann beliebig oft getauscht werden. Rücktausch ist gestattet. Sinkt die Anzahl der Spieler einer Mannschaft unter fünf, hat der Schiedsrichter das Spiel abzubrechen.

(3) Mannschaften der Spielklassen U8, U7 und U6 bestehen aus höchstens zehn Spielern, wobei vier Feldspieler und ein Tormann das Spiel bestreiten. Innerhalb der zehn genannten Spieler kann beliebig oft getauscht werden. Rücktausch ist gestattet. Sinkt die Anzahl der Spieler einer Mannschaft unter drei, ist das Spiel abzubrechen.

§ 26 Spieldauer und Pause

(1) Spieldauer:
U12, U11: 2 x 30 Minuten
U10, U9: 2 x 25 Minuten

(2) Halbzeitpause: 10 Minuten

(3) Die Gesamtspieldauer für U8, U7 u. U6-Mannschaften liegt bei mind.40 - max.60 Minuten an einem Spieltag. Der Spielbetrieb erfolgt in Form von Turnieren und Spielnachmittagen (Turnier: 10 - 12 Minuten pro Spiel). Für Turniere und Spielnachmittage erlassen die Landesverbände eigene Weisungen.

§ 27 Spielfelder

Spielfeld für Spielklassen U12, U11: 9er- Fußball/Verkleinertes Großfeld

SpielfeldU11U12

Die Seitenlinien des verkleinerten Großfeldes können auch die Seitenlinien des Gesamtspielfeldes sein. Das Spielfeld muss aber eindeutig einem Rechteck entsprechen! (mind. Maße 60 x 45 - max. 75 x 55)

SpielfeldU11U12quer

Spielfeld für Spielklassen U10, U9: 7er-Fußball

Variante 1:

SpielfeldU9U10

Spielfelder für Spielklassen U10, U9: 7er-Fußball / Viertelfeld

Variante 2:

SpielfeldU9U10-2

Spielfelder für Spielklassen U8, U7, U6: 5er-Fußball

Variante 1:

SpielfeldU6-U8

Variante 2:

SpielfeldU6-U8-2

§ 28 Spielfeldmarkierungen

Es wird empfohlen, die Linien zur Bezeichnung der Mittellinie (Abseitslinie), Seitenlinien und der Strafräume zu markieren. Wo dies nicht möglich ist, müssen weiche, flexible Hütchen, Kegel oder Stangen als Hilfsmittel verwendet werden. Stangen müssen mindestens 1m außerhalb des Spielfeldes gesteckt werden. Die Spielfeldmarkierung muss nicht in der normalen weißen Farbe, sondern kann in einer Fremdfarbe erfolgen. Die Spielfelder können auch mit Bändern markiert werden.

§ 29 Spielregeln

(1) Abseits:
In den Spielklassen U12, U11 wird nach der offiziellen Abseitsregel gespielt.
In den Spielklassen U10, U9, U8, U7, U6 gibt es auf dem ganzen Spielfeld kein Abseits.

(2) Torhüter:
Der Torhüter darf den Ball nur innerhalb des Strafraumes mit den Händen berühren. Beim Torhüter-Abspiel muss der Ball in der eigenen Spielhälfte den Boden oder einen Spieler berühren. Ausschuss und Abwurf über die Mittellinie werden mit einem indirekten Freistoss vom Anstoßpunkt aus gegen die fehlbare Mannschaft geahndet (gilt auch für den Drop-Kick). Wird der Ball vom Torhüter nicht mit den Händen aufgenommen, darf der Ball vom Torhüter über die Mittellinie gespielt werden. In den Spielklassen U10, U9, U8, U7, U6 gilt die Rückpassregel nicht.

(3) Abstoß:
Der Abstoß erfolgt durch den Torhüter oder einen Spieler innerhalb des Strafraumes. Der abgestoßene Ball muss in der eigenen Spielhälfte den Boden oder einen Spieler berühren. Abstöße über die Mittellinie werden mit einem indirekten Freistoss vom Anstoßpunkt aus gegen die fehlbare Mannschaft geahndet. Der Torhüter kann den Ball auch mittels Ausschuss oder Abwurf mit der Hand ins Spiel bringen.

(4) Strafstoß:
U12, U11, U10, U9: 8m vor dem Tor
U8, U7, U6: 6m vor dem Tor.

(5) Eckstoß:
Der Eckstoß wird von den Spielfeldecken getreten. Der Spielleiter hat dafür zu sorgen, dass zwischen dem Spieler, der den Eckball spielt und dem ihm am nächsten stehenden Gegner genügend Abstand (6 Meter) besteht.
16

(6) Freistoß:
Der Spielleiter hat dafür zu sorgen, dass zwischen dem Spieler, der den Freistoß spielt und dem ihm am nächsten stehenden Gegner 6 Meter Abstand besteht.

§ 30 Tore

(1) Für den gesamten Kinderfußball: 2 Meter hoch, 5 Meter breit. Um Unfällen vorzubeugen, müssen die Tore unbedingt so verankert sein, dass ihre Stabilität garantiert ist. In den Spielklassen U8, U7 u. U6 können auch Tore der Maße 1,60 Meter hoch und 3 Meter breit verwendet werden.

(2) Bei Turnieren und Spielnachmittagen mit mehreren kleinen Spielfeldern können in den Spielklassen U8, U7 u. U6 die Tore auch mit Stangen markiert werden.

§ 31 Bälle

U12, U11, U10, U9: Ballgröße 4, empfohlen Ballgröße 5 light (bis 350g)
U8, U7, U6: Ballgröße 3, empfohlen Ballgröße 4 light (bis 300g)

§ 32 Schuhe

Es ist darauf zu achten, dass die Spieler Schuhe mit Stollen, die fester Bestandteil der Sohle und nicht auswechselbar sind, verwenden. Die Stollen müssen aus Gummi, Plastik oder aus ähnlich weichen Materialien bestehen.

§ 33 Disziplinarmaßnahmen

Zur Hebung der Disziplin ist der Schiedsrichter bzw. Spielleiter berechtigt, neben der Ermahnung Spieler mit zeitlich begrenztem Ausschluss (blaue Karte) zu bestrafen. Der Zeitausschluss dauert im Kinderfußball 5 Minuten. Ein solcher Zeitausschluss kann jedoch in einem Wettspiel nur einmal gegenüber einem Spieler verhängt werden. Ein weiterer, einer blauen Karte würdiger Verstoß eines bereits vorübergehend ausgeschlossenen Spielers ist mit dauerndem Ausschluss (blau-rote Karte) zu ahnden. Auf Zeit oder zur Gänze ausgeschlossene Spieler dürfen durch einen anderen Spieler ersetzt werden.

ANHANG

1. Die zehn Leitsätze der Juniorenkommission der UEFA zum Kinderfußball

  • Kinderfußball bedeutet Spielen, Spielen bedeutet Spaß!
  • Das Wichtigste für die Kinder ist das Zusammensein mit ihren Freunden!
  • Jeder sollte gleichviel zum Einsatz gelangen!
  • Lehren Sie die Kinder beides: Das Gewinnen und das Verlieren!
  • Mehr Übungen – weniger Matches!
  • Kinderfußball soll abwechslungsreich und vielseitig gestaltet werden
  • Vermitteln Sie den Respekt vor dem Gegner und dem Schiedsrichter
  • Die Spiele sind für die Kinder und nicht für die Erwachsenen da!
  • Versuchen wir zusammen für die Kinder einen „beglückenden Fußball“ zu schaffen!
  • Beschaffen Sie dem Kind eine kindgerechte Ausrüstung!

2. Oberster Grundsatz im Kinderfußball:

Mit den Kindern ist ein ausbildungs- und kein ergebnisorientiertes Spielen, Üben und Trainieren durchzuführen!

3. Allgemeine Zielsetzungen zum Kinderfußball

  • Kinder im Alter von fünf bis zwölf Jahren sollen spielerisch und freudvoll an das Fußballspiel herangeführt werden.
  • Die Kinder sollen über Kleinfeldfußball auf Großfeld vorbereitet werden.
  • Die Kinder sollen aus Freude am Fußballspiel ihre Spiele bestreiten und dürfen nicht in ihrem Spieldrang gestört werden.
  • Eine zu frühe Spezialisierung der Kinder (auch bei Torwarten!) ist zu vermeiden, eine vielseitige positionsspezifische Ausbildung ist anzustreben.