girlsday-over

laz-over

fussballonline-over

spvz-over

Aus gegebenem Anlass weisen wir beim Umgang mit mobilen, transportablen Toren, vor allem im Nachwuchsbereich darauf hin, dass es dabei die verschiedensten Anbieter gibt, welche mit Ankündigungen der Kippsicherheit oft fahrlässig umgehen.

Es wird versprochen, dass „ihre“ Tore fast nicht gesichert sein müssen, aber trotzdem so gut wie nie umfallen.

Deswegen wird seitens NÖFV Jugendreferat darauf hingewiesen, dass für Verankerungen, Sicherungen von solchen Toren AUSSCHLIESSLICH der veranstaltende Verein verantwortlich ist, und somit in der Haftung steht.

Liegt für solche Tore ein Zertifikat des Herstellers in schriftlicher Form vor, dass „seine“ Tore nicht gesichert sein müssen, kann dieses natürlich berücksichtigt werden.

Solch ein Sicherheitszertifikat ist, im besten Falle, in der Schiedsrichterkabine auszuhängen. Damit ist gewährleistet, dass der vom NÖFV nominierte Schiedsrichter informiert ist und gegen eine „nicht Sicherung“ keine Einwände haben kann.

Nochmals sei darauf hingewiesen, dass der Veranstalter, für das Aufstellen und die damit verbundenen Sicherheitskriterien verantwortlich ist.

Ein Schiedsrichter kann auf mangelhafte Sicherung hinweisen, so kein Sicherheitszertifikat vorliegt bzw. die Tore, aus seiner Sicht, mangelhaft gesichert sind. Werden die bedenken des Schiedsrichters vom Veranstalter nicht zur Kenntnis genommen, so ist das Spiel seitens Schiedsrichter zu leiten. Der Schiedsrichter MUSS aber im Spielbericht eine Meldung betreffend die Sachlage anbringen.

Für das NÖFV Jugendreferat
Harald Zeller, Vorsitzender