Strafausschuss

Derzeit keine Sperren!

Entscheidungen des Strafausschusses des NÖFV vom 8.5.2008

Hinweise für die Vereinsvertreter bei Unregelmäßigkeiten im Fußballspielbetrieb / Nachwuchssport:
  • Bei Spielausschlüssen mit roter Karte haben
    die Vereinsvertreter die Möglichkeit am darauffolgenden Mittwoch ab 19 Uhr beim h.o. Straufausschuss zu erscheinen. Der Vereinsvertreter ( ev. ausgeschlossener Spieler ) kann hierorts sachdienliche Beweise vorbringen und diesbezügliche Beweisanträge stellen.

 

  •  Proteste bei Unregelmäßigkeiten im Spielbetrieb werden  n u r   wenn am Spielbericht angezeigt, vom h.o. Strafausschuss zur Kenntnis genommen und eines Entscheides zu geführt.

 

  • Bei Nichtantreten einer Mannschaft, ist der Spielbericht so zu erstellen als hätte ein Spiel stattgefunden.

    Ausnahme:   beim Gegner wird der Vermerk des Nichtantreten angegeben.    Wichtig  :„ Der Schiedsrichter bzw. Spielleiter (Kleinfeld) hat den Spielbericht zu unterfertigen bzw. den Vorfall zu bestätigen. „

     

  • Bei unentschuldigt Nichterscheinen nach Aufforderung beim h.o. Strafausschuss, sowie Nichtvorlage einer Aufforderung zur Stellungnahme zwecks etwaiger Einleitung eines Strafverfahrens um bei Ermittlung der begründenden Umstände beizutragen.

    In beiden Fällen :

    zum festgesetzten Termin erfolgt ein Entscheid und die Vorschreibung nach

     § 2 Abs. II, Punkt 12 des jeweils gültigen Sanktionenkataloges für Jugendhauptgruppen

    ( Erstellt vom Jugendausschuss des - NÖFV - unter Genehmigung durch den Vorstand am 11.04.2000)

    Der Obmann / Strafausschuss:

    Jürgen Sommer

 

Letzte Änderung: 03.06.2008 10:42:47