Nachwuchs Info II

NÖFV - Schicki's Nachwuchsinfo

Das Thema der Neuanmeldung von Kindern und Jugendlichen mit ausländischer Staatsbürgerschaft (dh noch bei keinem Verein der FIFA gemeldet)gewinnt immer mehr an Brisanz und die Zahl der Anmeldungen nimmt hin zum Meisterschaftsbeginn im Nachwuchs zu. Daher wollen wir die Information zur richtigen administrativen Abwicklung noch einmal in Erinnerung rufen!

Zur Stärkung des Minderjährigen Schutzes und angesichts der zunehmenden Zahl internationaler Transfers von Spielern unter 12 Jahren beschloss das FIFA-Exekutivkomitee das für die Beantragung eines Internationalen Freigabescheines geltende Mindestalter auf zehn Jahre zu senken, d.h. für alle Spieler, die nicht die Österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, ist beider Erstanmeldung auf alle Fälle das Formular für Internationale Anmeldung (online mit Meldecode „I") zu verwenden. Die Anmeldung kann auch bereits im Online-Verfahren mit Upload der Dokumente und des Anmeldescheines durchgeführt werden (Kosten € 7,50 unter 10 Jahren,€ 15 für alle Nachwuchsspieler über 10 Jahren, statt € 25 für das handschriftlich auszufüllende Formular).Wurde die Anmeldung allerdings bereits online an den LV weitergeleitet, ist ein Upload natürlich nicht mehr möglich. 

  • Internationale Anmeldung (online oder Formular)
  • Ärztlicher Tauglichkeitsvermerk
  • Passfoto (gleich mit Upload)
  • Meldezettel des Spielers (nicht älter als 3 Monate!!)
  • Geburtsurkunde!!!
  • Meldezettel eines Erziehungsberechtigten (nicht älter als 3 Monate!!)

Sind Jugendliche ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten (daher bracht man zur Kontrolle auch die Geburtsurkunde)in Österreich so ist ein entsprechender Obsorgebescheid der Behörde anstatt des Meldezettels der Eltern und der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten (statt diesem unterschreibt der behördlich bestellte Obsorgeberechtigte) zu erbringen.

Hat der Spieler bei der Anmeldung sein 10. Lebensjahr bereits vollendet, wird vom Landesverband und vom ÖFB ein Internationaler Freigabeschein über die FIFA angefordert (die Anmeldung unterliegt bei Nichtbeantwortung somit ebenfalls einer 30-ig tägigen Wartefrist).

Nachwuchs Übertrittszeit

Vereinswechsel gem. 12/1 Reg.
Im Bereich des ÖFBund somit auch des NÖFV können amtliche Freigabennach§ 12 (1) in der Zeit von 1. Mai (dh im Frühjahr letzter Tag der Anmeldung Montag, 2.5.2016) bis zum Meisterschaftsende generell NICHT erteilt werden! Das gilt auch für allfälligen Domizilwechsel!
Online Meldecode „E"

Meisterschaftsspiele-Termineingabe

Die Eingabe der vereinbarten Spieltermine für das Frühjahr hattedurch den jeweiligen Heimverein bis spätestens 15. März 2016 zu erfolgen.
Ist das für einzelne Spiele noch nicht geschehen, kann der Spieltermin nur mehr über die Jugendhauptgruppe eingegeben oder geändert werden.
Für eine nachträgliche Spielverschiebung ist auch die Zustimmung des Gegners erforderlich.


§ 9 Teilnahme von mehreren Mannschaften eines Vereines oder einer Spielgemeinschaft an altersmäßig gleichen Bewerben des NÖFV

1) Nehmen zwei Mannschaften eines Vereines oder einer Spielgemeinschaft an altersmäßig gleichen landesverbandsinternen Bewerben teil, so ist für jede Mannschaft eine Kaderdefinition zu erstellen. Maßgeblich für die getrennten Kader ist der jeweils erste Einsatz des Spielers (der Spielerin) in der jeweiligen Mannschaft. Dort wo der Spieler (die Spielerin) zum ersten Mal eingesetzt wird, gilt er (sie) diesem Kader zugeteilt.

2) Ein Spieler ist nur in einem Kader nominierbar. Stellt ein Verein in einem der Bewerbe U7 oder U8 zwei Mannschaften, so hat er nur am Spieltag (= Runde = Wochenende) zwei Kader zu verwenden und einen gegenseitigen Einsatz von SpielerInnen zu unterlassen.

Kontroll-und Meldeausschuss

Neuanmeldungen (Meldecode A) und Vereinswechsel (E) werden durch die Geschäftsstelle direkt erledigt. Schneller kann die Anmeldung erledigt werden, wenn sie mit UPLOAD der Unterlagen und es unterschriebenen Anmeldescheines geschieht.

Anmeldungen nach Code „F" (Nachwuchsspieler 12 Monat ohne Pflichtspiel) bedürfen der Zustimmung des Kontroll-und Meldeausschusses.
Dieser tagt nur einmal pro Woche am Donnerstag –Unterlagen die jeweils am Donnerstag bis 12 Uhr einlangen (bei diesem Meldecode ist derzeit die Funktion UPLOAD noch nicht verfügbar; dh Anmeldung online weiterleiten und dann Anmeldeschein per Post nachreichen), können in der betreffenden Wochenoch erledigt und die Spielberechtigung noch für das Wochenende erteilt werden.

Zuständigkeit

Für den Spielbetrieb der Nachwuchsbewerbe (nur Landesliga administriert der Verband direkt) ist die regionale Jugendhauptgruppe zuständig.
Mit Anfragen zu Spielterminen, Verlegungen, Absagen etc. sind daher die dort zuständigen Funktionäre (Obmann oder Gruppenobmann oder Meisterschaftsreferent) zukontaktieren.Die Kontaktdaten findet man auf der Homepage der Jugendhauptgruppe (über www.noefv.at). Es wäre ratsam die Tel. Nr. der zuständigen Funktionäre einmal am Handy zu speichern!

Spieler AKTIV setzen

SpielerInnen können dem Kader einer Mannschaft nur dann zugeordnet werden, wenn sie AKTIV gesetzt sind. Man muss dazu beim Verein in die Gesamtliste der Spieler einsteigen und dies kontrollieren.